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	<title>Archives des Kinder - Frontaliers Grand Est</title>
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	<description>Le site ressource du travail frontalier</description>
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	<title>Archives des Kinder - Frontaliers Grand Est</title>
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		<title>Urlaub aus familiären Gründen: wichtige Infos für Grenzgänger in Luxemburg!</title>
		<link>https://fge.swebwp.oci.eu/de/urlaub-aus-familiaeren-gruenden-wichtige-infos-fuer-grenzgaenger-in-luxemburg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alice Raguccia]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Aug 2024 12:02:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Frankreich]]></category>
		<category><![CDATA[Grengänger]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Krankheit]]></category>
		<category><![CDATA[Luxemburg]]></category>
		<category><![CDATA[Schritte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Urlaub aus familiären Gründen ermöglicht es Eltern, sich um ihr Kind im Falle von Krankheit, Unfall oder Quarantäne/Isolation zu kümmern.</p>
<p>L’article <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/urlaub-aus-familiaeren-gruenden-wichtige-infos-fuer-grenzgaenger-in-luxemburg/">Urlaub aus familiären Gründen: wichtige Infos für Grenzgänger in Luxemburg!</a> est apparu en premier sur <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/">Frontaliers Grand Est</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Luxemburgische Arbeitnehmer, die Caisse Nationale de Santé (CNS) ermöglicht es Ihnen, Ihr Guthaben an Urlaub aus familiären Gründen in Echtzeit auf der Website Myguichet.lu zu verfolgen. Hier eine Erinnerung an dieses Recht für Grenzgänger in Luxemburg. </p>



<p>Der Urlaub aus familiären Gründen ermöglicht es Eltern, sich um ihr Kind im Falle von Krankheit, Unfall oder Quarantäne/Isolation zu kümmern, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht. Hier ist ein Überblick über die Voraussetzungen, die erforderlichen Formalitäten und die Zahlungsmodalitäten.</p>



<p>Viel Spaß beim Lesen ! <img src="https://s.w.org/images/core/emoji/15.0.3/72x72/1f60a.png" alt="😊" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /></p>



<div class="wp-block-frontaliers-grandest-plugin-frge-accordion-block"><div class="accordion-top"><p class="accordion-title"><strong>Wer kann davon profitieren?</strong></p><svg viewBox="0 0 24 24" stroke-width="1.5" fill="none" xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" class="accordion-top__icon"><path d="M3 12L21 12M21 12L12.5 3.5M21 12L12.5 20.5" stroke-width="1.5" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round"></path></svg></div><div class="accordion-content">
<ul class="wp-block-list">
<li>Die ein Kind unter 18 Jahren haben, können den Urlaub im Falle einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder aus anderen zwingenden gesundheitlichen Gründen, die ihre Anwesenheit erfordern, in Anspruch nehmen.</li>



<li>Die ein Kind unter 13 Jahren haben, können den Urlaub auch in Anspruch nehmen, wenn das Kind einer Quarantäne-, Isolations-, Ausschluss-, Separierungs- oder Zuhausebleibemaßnahme unterliegt, die aus zwingenden Gründen des öffentlichen Gesundheitswesens von der zuständigen nationalen oder ausländischen Behörde zur Eindämmung einer Epidemie beschlossen oder empfohlen wurde.</li>
</ul>



<p></p>
</div></div>



<div class="wp-block-frontaliers-grandest-plugin-frge-accordion-block"><div class="accordion-top"><p class="accordion-title"><strong>Formalitäten</strong></p><svg viewBox="0 0 24 24" stroke-width="1.5" fill="none" xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" class="accordion-top__icon"><path d="M3 12L21 12M21 12L12.5 3.5M21 12L12.5 20.5" stroke-width="1.5" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round"></path></svg></div><div class="accordion-content">
<p>Der Urlaub wird im ersten Fall durch ein ärztliches Attest begründet. Im zweiten Fall ist eine Bescheinigung der zuständigen Behörde erforderlich. Der Begünstigte muss seinen Arbeitgeber am selben Tag über seine Abwesenheit informieren und der zuständigen Krankenkasse innerhalb von drei Tagen das Attest mit den Matrikelnummern des Kindes und des Elternteils zusenden.</p>



<p><strong>Dauer des Urlaubs in Abhängigkeit vom Alter des Kindes:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>0 bis 3 Jahre : 12 Urlaubstage pro Kind.</li>



<li>4 bis 12 Jahre : 18 Urlaubstage pro Kind.</li>



<li>13 bis 17 Jahre (stationär aufgenommen): 5 Urlaubstage pro Kind im Falle eines Krankenhausaufenthalts. Für Kinder, die eine zusätzliche Sonderzulage erhalten, verdoppelt sich die Urlaubsdauer ohne Krankenhausaufenthaltsbedingung.</li>
</ul>
</div></div>



<p><strong>Der Urlaub kann aufgeteilt werden und wird nicht jährlich erneuert.</strong></p>



<div class="wp-block-frontaliers-grandest-plugin-frge-accordion-block"><div class="accordion-top"><p class="accordion-title"><strong>Zahlungsmodalitäten</strong></p><svg viewBox="0 0 24 24" stroke-width="1.5" fill="none" xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" class="accordion-top__icon"><path d="M3 12L21 12M21 12L12.5 3.5M21 12L12.5 20.5" stroke-width="1.5" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round"></path></svg></div><div class="accordion-content">
<ul class="wp-block-list">
<li>Privatangestellte erhalten weiterhin ihr Gehalt vom Arbeitgeber. Diese Entschädigung wird dem Arbeitgeber von der Arbeitgebermutualität erstattet, vorausgesetzt, der Urlaub wurde mit einem ärztlichen Attest bei der zuständigen Krankenkasse und dem Gemeinsamen Zentrum für soziale Sicherheit gemeldet. Wenn der Arbeitgeber aufhört zu zahlen, übernimmt die CNS.</li>



<li>Selbstständige, die bei der Arbeitgebermutualität versichert sind, müssen den Familienurlaub ihrer zuständigen Krankenkasse durch Zusendung des ärztlichen Attests melden, um entschädigt zu werden.</li>
</ul>
</div></div>



<p>Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, diese Seite zu konsultieren: <a href="https://cns.public.lu/fr/employeur/arret-maladie-conges/conge-raisons-familiales.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://cns.public.lu/fr/employeur/arret-maladie-conges/conge-raisons-familiales.html</a></p>
<p>L’article <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/urlaub-aus-familiaeren-gruenden-wichtige-infos-fuer-grenzgaenger-in-luxemburg/">Urlaub aus familiären Gründen: wichtige Infos für Grenzgänger in Luxemburg!</a> est apparu en premier sur <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/">Frontaliers Grand Est</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Urlaub wegen Krankheit des Kindes</title>
		<link>https://fge.swebwp.oci.eu/de/urlaub-wegen-krankheit-des-kindes/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alice Raguccia]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2024 15:15:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenheit]]></category>
		<category><![CDATA[Belgien]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Frankreich]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Krankheit]]></category>
		<category><![CDATA[Luxemburg]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaub]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sind Sie Grenzgänger und Eltern und fragen sich, welche Rechte Sie im Falle der Krankheit Ihres Kindes haben? Dieser Artikel ist für Sie!</p>
<p>L’article <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/urlaub-wegen-krankheit-des-kindes/">Urlaub wegen Krankheit des Kindes</a> est apparu en premier sur <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/">Frontaliers Grand Est</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Sind Sie Grenzgänger und Eltern und fragen sich, welche Rechte Sie im Falle der Krankheit Ihres Kindes haben? Dieser Artikel ist für Sie!</p>



<div class="wp-block-frontaliers-grandest-plugin-simple-infos-block"><div class="simple-infos-container" style="background-image:url(https://fge.swebwp.oci.eu/wp-content/plugins/frontaliers-grandest-plugin/build/simple-infos-block/../images/simple-infos-background.26777861.png);background-size:cover"><div class="simple-infos-container__content"><p class="simple-infos-container__content__text">Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen hier die gesetzlichen <strong>Regelungen vorstellen</strong>. Sie sollten immer überprüfen, ob Ihr Tarifvertrag, Ihre Betriebsordnung oder Ihr Arbeitsvertrag günstigere Bestimmungen vorsieht, insbesondere in Bezug auf die Dauer oder Vergütung dieser Urlaube.</p></div></div></div>



<div class="wp-block-frontaliers-grandest-plugin-frge-accordion-block"><div class="accordion-top"><p class="accordion-title">Wenn Sie in Frankreich arbeiten</p><svg viewBox="0 0 24 24" stroke-width="1.5" fill="none" xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" class="accordion-top__icon"><path d="M3 12L21 12M21 12L12.5 3.5M21 12L12.5 20.5" stroke-width="1.5" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round"></path></svg></div><div class="accordion-content">
<p>Als Arbeitnehmer in Frankreich haben Sie unabhängig von Ihrer Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Urlaub für ein krankes Kind. Um diesen Anspruch geltend zu machen, muss Ihr Kind<strong> zu Ihren Lasten</strong> und <strong>unter 16 Jahre alt sein</strong>, und die Krankheit oder der Unfall muss durch ein <strong>ärztliches Attest</strong> nachgewiesen werden, das dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.</p>



<p>Die gesetzliche Urlaubsdauer beträgt maximal 3 Tage pro Jahr. Wenn Ihr Kind jedoch unter einem Jahr alt ist oder Sie mindestens drei Kinder unter 16 Jahren haben, beträgt diese Dauer maximal 5 Tage pro Jahr. Wenn Sie also <strong>zwei Kinder haben</strong>, beträgt Ihr Urlaubsanspruch insgesamt <strong>3 Tage pro Jahr</strong> (<span style="text-decoration: underline;">und nicht pro Kind</span>). Wenn Sie <strong>drei oder mehr Kinder unter 16 Jahren haben</strong>, beträgt Ihr Urlaubsanspruch insgesamt <strong>5 Tage pro Jah</strong>r (<span style="text-decoration: underline;">und nicht pro Kind</span>).</p>



<p>Das Arbeitsgesetzbuch sieht keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung im Falle eines Urlaubs für ein krankes Kind vor. Arbeitnehmer, die vom lokalen Recht in Elsass-Moselle profitieren, können jedoch unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Gehaltsfortzahlung haben.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-frontaliers-grandest-plugin-frge-accordion-block"><div class="accordion-top"><p class="accordion-title"> Wenn Sie in Deutschland arbeiten</p><svg viewBox="0 0 24 24" stroke-width="1.5" fill="none" xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" class="accordion-top__icon"><path d="M3 12L21 12M21 12L12.5 3.5M21 12L12.5 20.5" stroke-width="1.5" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round"></path></svg></div><div class="accordion-content">
<p>In Deutschland können Sie Urlaub für ein krankes Kind in Anspruch nehmen, wenn Sie ein Kind<strong> unter 12 Jahren </strong>haben, dessen Krankheit durch ein <strong>ärztliches Attest</strong> nachgewiesen wird. Die Altersvoraussetzung gilt nicht, wenn Ihr Kind behindert ist.</p>



<p>Die gesetzliche Urlaubsdauer beträgt <strong>10 Tage pro Jahr und pro krankem Kind</strong>. Wenn Sie mehrere Kinder haben, haben <strong>Sie maximal 25 Tage pro Jahr</strong> Anspruch. In einem <strong>Alleinerziehendenhaushalt</strong> beträgt der Urlaub <strong>20 Tage pro Jahr und pro Kind</strong>, <strong>maximal 50 Tage</strong>, wenn Sie mehrere Kinder haben.</p>



<p>Es gibt keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber. Wenn Sie jedoch einer gesetzlichen Krankenkasse angehören, können Sie auf Antrag eine Entschädigung namens Kinderkrankengeld (Entschädigung für ein krankes Kind) erhalten.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-frontaliers-grandest-plugin-frge-accordion-block"><div class="accordion-top"><p class="accordion-title">Wenn Sie in Belgien arbeiten</p><svg viewBox="0 0 24 24" stroke-width="1.5" fill="none" xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" class="accordion-top__icon"><path d="M3 12L21 12M21 12L12.5 3.5M21 12L12.5 20.5" stroke-width="1.5" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round"></path></svg></div><div class="accordion-content">
<p>In Belgien gibt es keinen speziellen Urlaub für ein krankes Kind. Wenn Ihr Kind jedoch krank oder verunglückt ist, können Sie <strong>Urlaub aus zwingenden familiären Gründen</strong> nehmen. Der Urlaub aus zwingenden familiären Gründen kann für <strong>jedes unvorhersehbare und arbeitsunabhängige Ereignis</strong> genommen werden, das das <strong>dringende Eingreifen des Arbeitnehmers</strong> erfordert.</p>



<p>Die Dauer dieses Urlaubs beträgt insgesamt<strong> 10 Tage pro Jah</strong>r, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Es gibt keine Altersgrenze für das Kind.</p>



<p>Dieser Urlaub ist nicht bezahlt, ermöglicht aber das rechtliche Fernbleiben von der Arbeit.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-frontaliers-grandest-plugin-frge-accordion-block"><div class="accordion-top"><p class="accordion-title">Wenn Sie in Luxemburg arbeiten</p><svg viewBox="0 0 24 24" stroke-width="1.5" fill="none" xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" class="accordion-top__icon"><path d="M3 12L21 12M21 12L12.5 3.5M21 12L12.5 20.5" stroke-width="1.5" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round"></path></svg></div><div class="accordion-content">
<p>In Luxemburg ist es möglich, <strong>Urlaub aus familiären Gründen</strong> zu nehmen, wenn keine anderen Möglichkeiten zur Betreuung Ihres Kindes bestehen. Um diesen Anspruch geltend zu machen, muss Ihr Kind zu<strong> Ihren Lasten und unter 18 Jahre alt sein</strong>.</p>



<p>Sie müssen Ihrem Arbeitgeber so schnell wie möglich ein <strong>ärztliches Attes</strong>t vorlegen, das Folgendes bestätigt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Krankheit, den Unfall oder andere zwingende gesundheitliche Gründe Ihres Kindes;</li>



<li>Die Notwendigkeit Ihrer Anwesenheit;</li>



<li>Die Dauer Ihrer Anwesenheit bei Ihrem Kind.</li>
</ul>



<p>Dieses Attest (oder eine Kopie davon) muss auch innerhalb von <strong>3 Tagen an die <a href="https://cns.public.lu/de.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">CNS</a> übermittelt</strong> werden.</p>



<p>Die Dauer dieses Urlaubs hängt vom Alter Ihres Kindes ab:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Für Kinder im <strong>Alter von 0 bis weniger als 4 Jahre</strong> (also bis einschließlich 3 Jahre): Der Urlaub beträgt maximal <strong>12 Tage während dieser Zeit und pro Kind</strong>;</li>



<li>Für Kinder im <strong>Alter von 4 Jahren bis zum Tag vor ihrem 13</strong>. Geburtstag: Der Urlaub beträgt <strong>maximal 18 Tage während dieser Zeit und pro Kind</strong>;</li>



<li>Für Kinder im<strong> Alter von 13 bis 18 Jahren und im Falle einer Hospitalisierung</strong>: Sie haben Anspruch auf<strong> 5 Tage pro Kind im Falle einer Hospitalisierung</strong>.</li>
</ul>



<p>Während des Urlaubs aus familiären Gründen erhalten <strong>Sie weiterhin Gehalt von Ihrem Arbeitgeber</strong>. Darüber hinaus wird die Zeit des Urlaubs aus familiären Gründen als Arbeitsunfähigkeit betrachtet, sodass Sie den <strong>entsprechenden Kündigungsschutz</strong> genießen.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-frontaliers-grandest-plugin-frge-accordion-block"><div class="accordion-top"><p class="accordion-title">Wenn Sie in der Schweiz arbeiten</p><svg viewBox="0 0 24 24" stroke-width="1.5" fill="none" xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" class="accordion-top__icon"><path d="M3 12L21 12M21 12L12.5 3.5M21 12L12.5 20.5" stroke-width="1.5" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round"></path></svg></div><div class="accordion-content">
<p>In der Schweiz haben Arbeitnehmer Anspruch auf <strong>Urlaub zur Betreuung eines Familienmitglieds</strong> : Sie können also diesen Urlaub beantragen, wenn Ihr Kind krank wird. Sie müssen jedoch zunächst alternative Lösungen suchen (z.B. das Kind einem Verwandten oder Elternteil anvertrauen), da dieser Urlaub nur genommen werden kann, wenn er <strong>unbedingt erforderlich</strong> ist.</p>



<p>Um diesen Anspruch geltend zu machen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber ein <strong>ärztliches Attest</strong> vorlegen.</p>



<p>Die Dauer des Urlaubs ist auf <strong>3 Tage pro Fall begrenzt</strong> und darf insgesamt<strong> 10 Tage pro Jahr</strong> nicht überschreiten.</p>



<p>Wenn dieser Urlaub gewährt wird, wird er <strong>vom Arbeitgeber bezahlt</strong>.</p>
</div></div>
<p>L’article <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/urlaub-wegen-krankheit-des-kindes/">Urlaub wegen Krankheit des Kindes</a> est apparu en premier sur <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/">Frontaliers Grand Est</a>.</p>
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