<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Archives des Arbeitslosigkeit - Frontaliers Grand Est</title>
	<atom:link href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/tag/arbeitslosigkeit/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link></link>
	<description>Le site ressource du travail frontalier</description>
	<lastBuildDate>Mon, 05 May 2025 13:34:37 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.7.4</generator>

<image>
	<url>https://fge.swebwp.oci.eu/wp-content/uploads/2023/09/cropped-android-icon-72x72-1-150x150.png</url>
	<title>Archives des Arbeitslosigkeit - Frontaliers Grand Est</title>
	<link></link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Unternehmensgründung im Ausland: Was Sie über die Unterstützung der Arbeitslosenversicherung wissen sollten</title>
		<link>https://fge.swebwp.oci.eu/de/unternehmensgruendung-im-ausland-was-sie-ueber-die-unterstuetzung-der-arbeitslosenversicherung-wissen-sollten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Clélia Martin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 May 2025 13:13:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitlosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Grengänger]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://fge.swebwp.oci.eu/?p=48796</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ihr Unternehmen im Ausland gründen? Erfahren Sie, welche Unterstützung Sie erhalten können.</p>
<p>L’article <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/unternehmensgruendung-im-ausland-was-sie-ueber-die-unterstuetzung-der-arbeitslosenversicherung-wissen-sollten/">Unternehmensgründung im Ausland: Was Sie über die Unterstützung der Arbeitslosenversicherung wissen sollten</a> est apparu en premier sur <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/">Frontaliers Grand Est</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Sie sind bei France Travail angemeldet und planen, Ihr Unternehmen in einem anderen europäischen Land zu gründen? Das Vorhaben ist realisierbar, aber Vorsicht: <mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-accent-color">Nicht alle Ihre Ansprüche sind unbedingt auf den internationalen Arbeitsmarkt übertragbar.</mark></p>



<p>Insbesondere die <strong>ARCE</strong> (Aide à la Reprise ou à la Création d&#8217;Entreprise), die es ermöglicht, einen Teil seines Arbeitslosengeldes in Form von Kapital zu beziehen, <strong><em>steht nur in Frankreich ansässigen Arbeitssuchenden offen</em></strong>. Sie kann nicht gewährt werden, wenn Sie bereits <strong>ARE</strong> (Allocation de Retour à l&#8217;Emploi) beziehen und gleichzeitig in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnen. Die Auszahlung dieser Beihilfe ist also davon abhängig, dass Sie sich in Frankreich aufhalten.</p>



<p><strong><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-accent-color">Wenn Sie eine erste ARCE-Zahlung in Frankreich erhalten haben</mark></strong>, wird die zweite nicht mehr ausgezahlt, wenn Sie das Land zum vorgesehenen Zeitpunkt verlassen haben, um sich anderswo in Europa niederzulassen. Die Aufrechterhaltung des Anspruchs auf diese Unterstützung wird also durch einen Wohnsitzwechsel außerhalb Frankreichs unterbrochen.</p>



<p><strong><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-accent-color">Sie werden jedoch nicht aufgefordert, einen bereits ausgezahlten Teil des ARCE zurückzuerstatten</mark></strong>, wenn Sie nach der Bewilligung der Beihilfe ins Ausland gezogen sind. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie Frankreich zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits verlassen hatten und die Beihilfe auf der Grundlage falscher Informationen erhalten haben, kann eine Rückforderung eingeleitet werden.</p>



<p>Schließlich ist zu beachten, <strong><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-accent-color">dass Empfänger der ACCRE-ASS</mark></strong> (Regelung zur Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für Unternehmensgründer) <strong><em>keinen Anspruch auf Fortzahlung ihrer Arbeitslosenunterstützung in einem anderen Mitgliedstaat haben</em></strong>. Auch in diesem Fall sind die Ansprüche nicht europaweit kumulierbar.</p>



<p></p>
<p>L’article <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/unternehmensgruendung-im-ausland-was-sie-ueber-die-unterstuetzung-der-arbeitslosenversicherung-wissen-sollten/">Unternehmensgründung im Ausland: Was Sie über die Unterstützung der Arbeitslosenversicherung wissen sollten</a> est apparu en premier sur <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/">Frontaliers Grand Est</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Grenzgänger: die Arbeitslosigkeit entwickelt sich – bleiben Sie informiert!</title>
		<link>https://fge.swebwp.oci.eu/de/sind-sie-grenzgaenger-und-moechten-wissen-ob-die-neuerungen-zur-arbeitslosenversicherung-2025-sie-betreffen-%f0%9f%a7%90/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Juliette Lac-Bérière]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Jan 2025 08:25:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitlosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Grengänger]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://fge.swebwp.oci.eu/?p=46107</guid>

					<description><![CDATA[<p>Sind Sie Grenzgänger und möchten wissen, ob die Neuerungen zur Arbeitslosenversicherung 2025 Sie betreffen? 🧐</p>
<p>L’article <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/sind-sie-grenzgaenger-und-moechten-wissen-ob-die-neuerungen-zur-arbeitslosenversicherung-2025-sie-betreffen-%f0%9f%a7%90/">Grenzgänger: die Arbeitslosigkeit entwickelt sich – bleiben Sie informiert!</a> est apparu en premier sur <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/">Frontaliers Grand Est</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Sind Sie Grenzgänger und möchten wissen, ob die Neuerungen zur Arbeitslosenversicherung 2025 Sie betreffen? <img src="https://s.w.org/images/core/emoji/15.0.3/72x72/1f9d0.png" alt="🧐" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /></p>



<p><strong>Hier sind die Änderungen zum 1. April 2025</strong></p>



<div class="wp-block-frontaliers-grandest-plugin-frge-accordion-block"><div class="accordion-top"><p class="accordion-title"><strong>Auszahlung des Arbeitslosengeldes</strong></p><svg viewBox="0 0 24 24" stroke-width="1.5" fill="none" xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" class="accordion-top__icon"><path d="M3 12L21 12M21 12L12.5 3.5M21 12L12.5 20.5" stroke-width="1.5" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round"></path></svg></div><div class="accordion-content">
<p>Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes erfolgt monatlich auf Basis von 30 Tagen – unabhängig davon, ob der Monat 31 Tage hat. Der Betrag variiert nicht mehr je nach Monatslänge.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-frontaliers-grandest-plugin-frge-accordion-block"><div class="accordion-top"><p class="accordion-title"><strong>Saisonarbeitskräfte</strong></p><svg viewBox="0 0 24 24" stroke-width="1.5" fill="none" xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" class="accordion-top__icon"><path d="M3 12L21 12M21 12L12.5 3.5M21 12L12.5 20.5" stroke-width="1.5" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round"></path></svg></div><div class="accordion-content">
<p>Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld müssen in den letzten 24 Monaten mindestens 5 Monate (statt bisher 6) gearbeitet worden sein. Die Mindestdauer der Arbeitslosenunterstützung beträgt ebenfalls 5 Monate (statt bisher 6).</p>
</div></div>



<div class="wp-block-frontaliers-grandest-plugin-frge-accordion-block"><div class="accordion-top"><p class="accordion-title"><strong>Arbeitnehmer über 55 Jahre</strong></p><svg viewBox="0 0 24 24" stroke-width="1.5" fill="none" xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" class="accordion-top__icon"><path d="M3 12L21 12M21 12L12.5 3.5M21 12L12.5 20.5" stroke-width="1.5" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round"></path></svg></div><div class="accordion-content">
<p>Derzeit müssen Personen ab 53 Jahren innerhalb der letzten 36 Monate mindestens 6 Monate gearbeitet haben, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Ab dem 1. April 2025 wird das Mindestalter auf 55 Jahre (statt 53 Jahre) angehoben.</p>



<p>Die maximale Bezugsdauer beträgt dann:<br>– <strong>22,5 Monate (685 Tage)</strong> für Personen, die am Ende ihres Arbeitsvertrags 55 oder 56 Jahre alt sind (statt bisher 53 oder 54 Jahre),<br>– <strong>27 Monate (822 Tage)</strong> für Personen, die 57 Jahre alt sind (statt bisher 55 Jahre).</p>



<p>Die Kürzung des Arbeitslosengeldes entfällt (bisher ab 57 Jahren).</p>
</div></div>



<p><strong>Arbeitslosigkeit und Rentenalter?</strong></p>



<p>Lesen Sie unseren <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/chomage-et-age-de-la-retraite-en-france/">speziellen Artikel</a> dazu!<br>Das Referenzalter wird schrittweise auf 64 Jahre angehoben:<br><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/15.0.3/72x72/1f517.png" alt="🔗" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <a href="https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F14043" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F14043</a></p>



<div class="wp-block-frontaliers-grandest-plugin-frge-accordion-block"><div class="accordion-top"><p class="accordion-title"><strong>Freiwillige Beendigung eines Arbeitsvertrags</strong></p><svg viewBox="0 0 24 24" stroke-width="1.5" fill="none" xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" class="accordion-top__icon"><path d="M3 12L21 12M21 12L12.5 3.5M21 12L12.5 20.5" stroke-width="1.5" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round"></path></svg></div><div class="accordion-content">
<ul class="wp-block-list">
<li>Sie hatten eine <strong>berechtigte Beendigung</strong> Ihres Arbeitsvertrags A (z. B. Kündigung oder befristeter Vertrag) und haben eine neue Stelle B angetreten, ohne sich bei &#8222;France Travail&#8220; zu melden?<br>Falls Ihr Arbeitsverhältnis B weniger als <strong>88 Tage oder 4 Monate</strong> (statt bisher 65 Tage) dauerte und durch eine Eigenkündigung beendet wurde, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind.</li>



<li>Sie haben Ihren Job A gekündigt, um eine unbefristete Stelle B (CDI) anzutreten, ohne sich dazwischen bei &#8222;France Travail&#8220; zu melden, aber Ihr neuer Arbeitgeber (B) beendet den Vertrag?<br>Falls Ihr Arbeitsvertrag B weniger als <strong>88 Tage</strong> (statt bisher 65 Tage) dauerte, können Sie Arbeitslosengeld beantragen, <strong>wenn Sie vor Ihrer Kündigung (Vertrag A) mindestens 3 Jahre ununterbrochen gearbeitet haben</strong>.</li>
</ul>
</div></div>



<div class="wp-block-frontaliers-grandest-plugin-frge-accordion-block"><div class="accordion-top"><p class="accordion-title"><strong>Was sich nicht ändert – Fokus auf Grenzgänger</strong></p><svg viewBox="0 0 24 24" stroke-width="1.5" fill="none" xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" class="accordion-top__icon"><path d="M3 12L21 12M21 12L12.5 3.5M21 12L12.5 20.5" stroke-width="1.5" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round"></path></svg></div><div class="accordion-content">
<p>Im Jahr 2025 gab es Diskussionen über die Arbeitslosenunterstützung für Grenzgänger in Frankreich. Ein Dekretentwurf sah vor, arbeitslose Grenzgänger schneller zur Aufnahme einer Beschäftigung in Frankreich zu bewegen – auch bei niedrigerem Gehalt.</p>



<p>Jedoch wurde bisher <strong>keine endgültige Entscheidung getroffen</strong>.</p>



<p>Wichtig: Einige Vorschläge zur Kürzung der Arbeitslosenunterstützung für Grenzgänger wurden von der Regierung verworfen, da sie gegen europäisches Recht verstoßen hätten.</p>



<p><strong>Da keine neuen spezifischen Maßnahmen beschlossen wurden, gelten für Grenzgänger weiterhin die bisherigen Arbeitslosenregelungen.</strong></p>
</div></div>



<p>Bleiben Sie über unsere aktuellen Nachrichten informiert!<br>Auf der Website von <strong>Unédic</strong> finden Sie eine Übersichtstabelle <a href="https://www.unedic.org/actualites/avant-apres-ce-qui-change-avec-la-convention-d-assurance-chomage-du-15-novembre-2024" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.unedic.org/actualites/avant-apres-ce-qui-change-avec-la-convention-d-assurance-chomage-du-15-novembre-2024</a>&nbsp;&nbsp;</p>



<p></p>
<p>L’article <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/sind-sie-grenzgaenger-und-moechten-wissen-ob-die-neuerungen-zur-arbeitslosenversicherung-2025-sie-betreffen-%f0%9f%a7%90/">Grenzgänger: die Arbeitslosigkeit entwickelt sich – bleiben Sie informiert!</a> est apparu en premier sur <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/">Frontaliers Grand Est</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Arbeitslosigkeit von Grenzgängern : neue Regelung in Sicht?</title>
		<link>https://fge.swebwp.oci.eu/de/arbeitslosigkeit-von-grenzgaengern-neue-regelung-in-sicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Julien DAUER]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Nov 2024 10:58:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Frankreich]]></category>
		<category><![CDATA[Grengänger]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://fge.swebwp.oci.eu/?p=44221</guid>

					<description><![CDATA[<p>Neue Berechnungsmodell für 2025 ?</p>
<p>L’article <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/arbeitslosigkeit-von-grenzgaengern-neue-regelung-in-sicht/">Arbeitslosigkeit von Grenzgängern : neue Regelung in Sicht?</a> est apparu en premier sur <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/">Frontaliers Grand Est</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Wichtige Gespräche laufen derzeit über die Berechnung der Arbeitslosenentschädigung für Grenzgänger ab 2025. Derzeit arbeiten die Sozialpartner an einer Reform, die die Einführung eines spezifischen Koeffizienten für die Berechnung der Arbeitslosenansprüche vorsieht. Dieses neue Berechnungsmodell könnte ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten.</p>



<p>Es ist wichtig hervorzuheben, dass noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Diese Diskussionen finden im Rahmen der Verhandlungen innerhalb der Unédic statt, der Organisation, die in Frankreich für die Arbeitslosenversicherung zuständig ist. Sobald eine Einigung zwischen den Sozialpartnern erzielt wird, muss diese noch im Rahmen des üblichen Gesetzgebungsprozesses abgestimmt werden.</p>



<p>Derzeit bleiben mehrere Fragen offen: das genaue Einführungsdatum und die Umsetzung der Reform. Es ist noch unklar, ob sie nur neue Grenzgänger betrifft, die arbeitslos werden, oder ob sie auch auf bereits registrierte Arbeitssuchende angewendet wird.</p>



<p>Es ist nicht notwendig, uns bezüglich dieses Themas zu kontaktieren, da auch wir – wie die Grenzgänger – auf weitere Informationen warten. Wir werden die Entwicklungen genau verfolgen und über alle offiziellen Neuigkeiten informieren, sobald sie bekannt werden.</p>
<p>L’article <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/arbeitslosigkeit-von-grenzgaengern-neue-regelung-in-sicht/">Arbeitslosigkeit von Grenzgängern : neue Regelung in Sicht?</a> est apparu en premier sur <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/">Frontaliers Grand Est</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wieder in Frankreich arbeiten nach einer Auslandserfahrung</title>
		<link>https://fge.swebwp.oci.eu/de/wieder-in-frankreich-arbeiten-nach-einer-auslandserfahrung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Julien DAUER]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Oct 2024 07:58:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Frankreich]]></category>
		<category><![CDATA[Grengänger]]></category>
		<category><![CDATA[Schritte]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://fge.swebwp.oci.eu/?p=43302</guid>

					<description><![CDATA[<p>Immer mehr Menschen kontaktieren uns für Informationen über eine berufliche Rückkehr nach Frankreich, nachdem sie im Ausland gearbeitet haben. </p>
<p>L’article <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/wieder-in-frankreich-arbeiten-nach-einer-auslandserfahrung/">Wieder in Frankreich arbeiten nach einer Auslandserfahrung</a> est apparu en premier sur <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/">Frontaliers Grand Est</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Immer mehr Menschen kontaktieren uns für Informationen über eine berufliche Rückkehr nach Frankreich, nachdem sie im Ausland gearbeitet haben. </p>



<p>Ob aus persönlichen Gründen, im Rahmen einer beruflichen Neuorientierung oder aus dem Wunsch nach Stabilität – es gibt verschiedene Möglichkeiten, diesen Übergang reibungslos zu gestalten.</p>



<p>Hier sind einige Hinweise und Ratschläge, die Ihnen in diesem Prozess helfen können.</p>



<div class="wp-block-frontaliers-grandest-plugin-frge-accordion-block"><div class="accordion-top"><p class="accordion-title">Chômage : La règle du pays de résidence</p><svg viewBox="0 0 24 24" stroke-width="1.5" fill="none" xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" class="accordion-top__icon"><path d="M3 12L21 12M21 12L12.5 3.5M21 12L12.5 20.5" stroke-width="1.5" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round"></path></svg></div><div class="accordion-content">
<p>Zunächst ist es wichtig, eine wesentliche Regel zu beachten: Im Falle einer Arbeitslosigkeit nach einer Tätigkeit im Ausland ist das Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, also Frankreich, für Ihre Leistungen zuständig. Das bedeutet, dass das französische Recht zur Anwendung kommt, um die Höhe Ihrer Arbeitslosenentschädigung sowie die Bedingungen für den Bezug dieser Leistungen festzulegen, insbesondere die Art der Vertragsbeendigungen, die zu einer Entschädigung berechtigen. Auch wenn Sie im Ausland gearbeitet haben, gelten für die Leistungen die französischen Regeln, unter der Verantwortung von France Travail.<br><br>Es wird oft gesagt, aber es lohnt sich, es zu wiederholen: Einvernehmliche Kündigungen, die im Ausland unterzeichnet werden, begründen in Frankreich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da sie als Kündigung gelten.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-frontaliers-grandest-plugin-frge-accordion-block"><div class="accordion-top"><p class="accordion-title">Kündigung zur beruflichen Neuorientierung</p><svg viewBox="0 0 24 24" stroke-width="1.5" fill="none" xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" class="accordion-top__icon"><path d="M3 12L21 12M21 12L12.5 3.5M21 12L12.5 20.5" stroke-width="1.5" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round"></path></svg></div><div class="accordion-content">
<p>Eine Rückkehr nach Frankreich kann auch über eine berufliche Neuorientierung erfolgen. Seit einigen Jahren ist es möglich, für ein berufliches Neuorientierungsprojekt zu kündigen und dennoch Arbeitslosengeld zu beziehen, vorausgesetzt, dass Ihr Projekt im Voraus genehmigt wurde. Diese oft unbekannte Möglichkeit bietet Personen, die ihre Karriere wechseln oder sich in einem neuen Bereich weiterbilden möchten, eine sichere Begleitung.<br><br>Es ist jedoch wichtig, dass dieses Projekt gut strukturiert und von einer speziellen Kommission genehmigt wird, bevor eine Kündigung erfolgt. Das bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass Ihr Projekt realistisch und machbar ist (zum Beispiel eine Weiterbildung oder Unternehmensgründung), um Zugang zu den finanziellen Hilfen von &#8222;France Travail&#8220; zu erhalten. Diese Option kann ideal für Grenzgänger sein, die in einem neuen Bereich in Frankreich beruflich tätig werden möchten.<br><br>Zögern Sie nicht, sich an einen Berater von France Travail zu wenden, um eine maßgeschneiderte Begleitung zu erhalten.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-frontaliers-grandest-plugin-frge-accordion-block"><div class="accordion-top"><p class="accordion-title">Gründung eines Kleinstunternehmens bei gleichzeitiger Reduzierung der grenzüberschreitenden Tätigkeit</p><svg viewBox="0 0 24 24" stroke-width="1.5" fill="none" xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" class="accordion-top__icon"><path d="M3 12L21 12M21 12L12.5 3.5M21 12L12.5 20.5" stroke-width="1.5" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round"></path></svg></div><div class="accordion-content">
<p>Eine weitere Möglichkeit, wenn Sie eine schrittweise Rückkehr nach Frankreich anstreben, ist die Reduzierung Ihrer grenzüberschreitenden Beschäftigung zur parallelen Gründung eines Unternehmens, insbesondere in Form eines Kleinstunternehmens. Dieser Status ist besonders flexibel und ermöglicht es, ein unternehmerisches Projekt zu starten, während man weiterhin einer Beschäftigung nachgeht, vorausgesetzt, Sie verhandeln mit Ihrem Grenzarbeitgeber eine Reduzierung Ihrer Arbeitszeit.<br><br>Diese Verhandlung muss im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen, da sie eine Anpassung Ihrer Arbeitszeiten erfordert, damit Sie Ihre aktuelle Beschäftigung und den Aufbau Ihres Kleinstunternehmens vereinbaren können. Vergessen Sie auch nicht, sich gründlich über die spezifischen administrativen, sozialen und steuerlichen Anforderungen dieser Doppelaktivität zu informieren.<br><br>Eine Broschüre zu diesem Thema steht auf der Website von Frontaliers Grand Est zur Verfügung, um Sie bei diesem Prozess zu unterstützen : <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/brochures/cumul-dactivites-professionnelles-a-letranger-et-dune-activite-independante-en-france/">Cumul activité indépendante et activité professionnelle en France</a></p>
</div></div>



<p>Egal, ob Sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine Rückkehr nach Frankreich in Erwägung ziehen – es gibt verschiedene, auf Ihre Situation zugeschnittene Lösungen.</p>



<p>Vergessen Sie nicht, dass das <strong>europäische Recht Sie schützt</strong>: Wenn Sie eine Rückkehr nach Frankreich in Erwägung ziehen, verlieren Sie in Bezug auf die Rente nichts. Jeder europäische Staat ist verpflichtet, Ihnen eine <strong>Rente ab einem Beitragsjahr</strong> zu gewähren.</p>



<div class="wp-block-frontaliers-grandest-plugin-simple-infos-block"><div class="simple-infos-container" style="background-image:url(https://fge.swebwp.oci.eu/wp-content/plugins/frontaliers-grandest-plugin/build/simple-infos-block/../images/simple-infos-background.26777861.png);background-size:cover"><div class="simple-infos-container__content"><p class="simple-infos-container__content__text"><strong>Zögern Sie daher nicht, wieder in Frankreich zu arbeiten – sei es für einige Monate oder für eine längere Zeit und wenden Sie sich an die EURES-Berater von France Travail</strong><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/15.0.3/72x72/1f60a.png" alt="😊" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /></p></div></div></div>
<p>L’article <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/wieder-in-frankreich-arbeiten-nach-einer-auslandserfahrung/">Wieder in Frankreich arbeiten nach einer Auslandserfahrung</a> est apparu en premier sur <a href="https://fge.swebwp.oci.eu/de/">Frontaliers Grand Est</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
