Die Höchstdauer eines Praktikums beträgt insgesamt (d. h. inklusive einer etwaigen Verlängerung) 6 Monate pro Ausbildungsjahr. Möglichkeiten für Ausnahmeregelungen bzw. Abweichungen von dieser Regelung gibt es nicht mehr.
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Die Höchstdauer eines Praktikums beträgt insgesamt (d. h. inklusive einer etwaigen Verlängerung) 6 Monate pro Ausbildungsjahr. Möglichkeiten für Ausnahmeregelungen bzw. Abweichungen von dieser Regelung gibt es nicht mehr.