Ein Unternehmen im Saarland finden

Zwei Berater der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken informieren und begleiten die an der grenzüberschreitenden Ausbildung interessierten Jugendlichen und Unternehmen:

Marlène Grébil et Julien ROBICHON

Agentur für Arbeit Saarbrücken
Hafenstraẞe 18 – 66111 Saarbrücken
Tel. 00 49 681 944 5437
saarbruecken.apt@arbeitsagentur.de

Weitere hilfreiche Adressen :

Industrie und Handelskammer des Saarlandes
www.saarland.ihk.de

Handwerkskammer des Saarlandes
www.hwk-saarland.de

Zusendung einer Bewerbung

Andere wichtige Websites für Ihre Bewerbungen :

Ratschläge für die Bewerbung und Musterlebensläufe und -bewerbungsschreiben:

In bestimmten Bereichen bleiben die Ausbildungsplätze in Deutschland unbesetzt (Einzelhandel, Gastronomie, Metallurgie, Elektronik), während andere Bereiche sehr gefragt sind (Mechatroniker, Verkäufer im Industriebereich).

Der Ausbildungsvertrag

Sie haben ein Unternehmen in Deutschland gefunden, das bereits ist, Sie für Ihre praktische Ausbildung aufzunehmen. Sie müssen die besonderen Bedingungen kennen, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Berufsausbildung einzuhalten sind.

Partneschaftsvereinbarung Berufsschule/Unternehmen

Der Ausbildungsvertrag Azubi/Unternehmen

Die Zeit, in der Sie im Unternehmen tätig sind, ermöglicht Ihnen den Erwerb beruflicher Kompetenzen. Ihr Arbeitgeber verpflichtet sich, Ihnen den Besuch der Berufsschule zu ermöglichen und in Übereinstimmung mit den Vorschriften des französischen Rechts an den Prüfungen teilzunehmen. Die Mindestdauer des theoretischen Unterrichts in Frankreich beträgt 400 Stunden.

Als Azubi/Student im Dualsystem unterzeichnen Sie mit dem deutschen Unternehmen einen Ausbildungsvertrag, der sich an das deutsche Recht (Berufsbildungsgesetz) anlehnt.

Der obligatorische Vertragsinhalt

Ausbildungsjahr

Durchschnittsgehalt der Auszubildenden

Jahr

751 €

Jahr

826 €

Jahr

915 €

Durchschnittliche Vergütung im Westen Deutschlands. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Daten 2015, www.ausbildung.de

Nach der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags durch die Parteien wird derselbe vom Arbeitgeber zwecks Prüfung und Registrierung an die zuständige Stelle übertragen. Es handelt sich in Abhängigkeit vom Tätigkeitsbereich um die Handwerkskammer für Handwerker, für kaufmännische Berufe, um die Notarkammer usw.