Das Mutterschaftsgeld wird während der gesamten Dauer des Mutterschaftsurlaubs gewährt. Der Mutterschaftsurlaub besteht aus :

Ferner haben Sie vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs Anspruch auf eine Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes und sogar auf eine von einem Arzt genehmigte Arbeitsfreistellung. Während der gesamten Freistellungsphase ist Ihr Arbeitgeber gehalten, Ihnen Ihren Lohn ohne Abzüge fortzuzahlen.

Bei ärztlich bescheinigten Frühgeburten  können die nicht genommenen Urlaubstage auf die Zeit nach der Geburt übertragen werden.