Sie haben Anspruch auf Mutterschutz  in Deutschland, wenn Sie als Grenzgängerin krankenversichert sind, oder wenn Ihr Mann oder Ihr Vater eine berufliche Aktivität in Deutschland ausübt UND Sie in Frankreich nicht persönlich krankenversichert sind.

Die Beiträge werden dem Gehalt des Grenzgängers direkt entnommen. Der Arbeitgeber leitet sie dann an die Deutsche Krankenkasse weiter, die er ausgewählt hat.

Die Mutterschaftsversicherung besteht aus: