Die Unfallversicherung gilt für alle in Deutschland beschäftigten und auszubildenden Personen.

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall besteht und auch der eintretende Schaden auf den Unfall zurückzuführen ist.

Ziel der Unfallversicherung ist es, Versicherte gegen folgende Risiken abzusichern :
Der Arbeitsunfallsversicherungsschutz gilt nicht :