Im Todesfall infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit (AT-MP), die Hinterbliebenen des Versicherten können einen Anspruch auf bestimmte Leistungen haben :

Die Witwenrente

Der Ehegatte, wenn er für mindestens seit einem Jahr mit dem Versicherten verheiratet wurde, kann einen Anspruch auf eine Witwenrente haben.

Es gibt zwei Arten von Renten:
Diese Rente wird gezahlt, wenn eine aus dieser Voraussetzungen erfüllt wird:

Das Einkommen des Überlebenden wird berücksichtigt. Diese Besonderheiten bestehen im Falle geschiedenen Ehegatten.

Die Verwandten in gerader aufsteigender Linie haben auch einen Anspruch auf eine Rente, sofern sie vom Versicherten unterhalten wurden.

Die Waisenrente

Die Waisen des Versicherten haben auch einen Anspruch auf eine Waisenrente :

Sie wird je nach dem Jahreseinkommen des verstorbenen Versicherten berechnet. Diese Rente wird bis 18 Jahre des Kindes (oder bis 27 Jahre im Falle eines Studiums, einer Ausbildung oder einer Behinderung) bezahlt.

Für weitere Informationen können Sie die EURES-Berater oder la Berufsgenossenschaft Ihres Arbeitgebers kontaktieren.