Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit

Sie haben Sie einen unbefristeten Anspruch auf Sachleistungen, d.h. die gesamte medizinische Versorgung.

Was die Geldleistungen anbelangt:

Für mehr Informationen können Sie sich an die Eures Berater oder die zuständige Krankenkasse anwenden.

Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

Sie haben einen unbefristeten Anspruch auf Sachleistungen, das heißt die gesamte medizinische Versorgung.

Was die Geldleistungen anbelangt 

Sollten Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit länger als 26 Wochen arbeitsunfähig sein und beträgt Ihr Erwerbsminderungsgrad nach Ermittlung der zuständigen Behörden in Deutschland mindestens 20 %, können Sie eine Unfallrente beantragen, sofern diese Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich mindestens 13 Wochen dauert.

Die Zahlung endet spätestens nach 78 Wochen, sie kann jedoch nicht vor Beendigung des Krankenhausaufenthaltes eingestellt werden.

Bei einem Erwerbsminderungsgrad von 100 % haben Sie Anspruch auf eine Unfallrente in Höhe von drei Drittel des Bruttolohns in den 12 Monaten vor dem Unfall.

Liegt Ihr Erwerbsminderungsgrad bei oder über 20 %, aber unter 100 %, beträgt die Höhe Ihrer Rente zwei Drittel des Bruttolohns, abzüglich des Prozentsatzes Ihrer Erwerbsunfähigkeit. Zur Ermittlung der monatlichen Höhe Ihrer Rente wird der so berechnete Betrag dann durch 12 geteilt.

Beispiel :
Achtung !