Gemäß dem Gesetz über die Weiterausbildung im Saarland (Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz) haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Bildungsurlaub von 6 Tagen nachfolgend oder nicht um eine Weiterausbildung zu absolvieren.

Diese Weiterausbildung sollte die Kompetenzen des Arbeitnehmers zu erhöhen oder  ihm helfen angemessen zu seinem Beruf zu werden.

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Arbeitsentgelt für die Hälfte des Bildungsurlaubs (3 Tage). Die anderen drei Tage sollen auf seiner Freizeit (Urlaub, Stunden der Erholung, Samstag) genommen werden. Jeder Weiterbildungstag muss einem freien Tag entsprechen. Die Kosten der Ausbildung werden vom Arbeitnehmer getragen. Trotzdem übernehmen viele Unternehmen die Bildungskosten. Die  Weiterausbildung kann auch bei der Bildungsprämie gedeckt  werden.