Es gibt unterschiedliche Arten der beruflichen Anerkennung in Europa:

▲ Der Begriff der automatischen Anerkennung hindert sie nicht daran, die Formalitäten bei Behörden des Gastlandes zu erledigen. Wurde Ihr Abschluss in einem Land erworben, in dem der Beruf reglementiert wird, wird er automatisch anerkannt.

Ist Ihr Beruf in Ihrem Land nicht reglementiert, sind Sie ggf. nicht im Besitz eines Abschlusses, von Ausbildungsnachweisen oder eines Nachweis über Ihren Beitritt zu einem Berufsverband. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, anhand anderer Mittel zu belegen, dass Sie diesen Beruf in den vergangenen zehn Jahren zumindest zwei Jahre ausgeübt haben.