Für die Telearbeit gibt es in Deutschland keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen.

Es gelten dieselben Regelungen wie für alle Arbeitsverträge.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat 2001 einen Ratgeber zur Telearbeit herausgegeben, in dem Telearbeit wie folgt definiert ist:

« Jede Aktivität, die auf Informations- und Kommunikationstechniken basiert und die ausschließlich oder zeitweise an einem Arbeitsplatz ausgeübt wird, der sich außerhalb der Betriebsstätte (den Räumlichkeiten des Arbeitgebers) befindet. Dieser Arbeitsplatz ist mit den Räumlichkeiten des Arbeitgebers durch elektronische Kommunikationsmittel verbunden ».

Für einen Arbeitnehmer eines Unternehmens in Deutschland sind folgende Formen von Telearbeit möglich :

Die Einführung von Telearbeit muss arbeitsvertraglich geregelt werden.

Über ihre Einführung muss eine Einigung zwischen dem Beschäftigten und seinem Arbeitgeber erzielt werden.

Zu diesem Zweck müssen einige Aspekte im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung festgelegt werden, um die organisatorischen Rahmenbedingungen dieser Arbeitsform zu klären.

Für die Telearbeit muss im Arbeitsvertrag unbedingt Folgendes geregelt sein:

Telearbeit ist eine mögliche Arbeitsform für Grenzgänger

Diese Form der Arbeitsorganisation steht sowohl Beschäftigten mit Wohnsitz in Deutschland als auch Grenzgängern offen.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Telearbeit Auswirkungen auf die Situation des Telearbeitnehmers haben kann, wenn dieser Grenzgänger ist. Dies gilt insbesondere für die Besteuerung und die Sozialversicherung.