Sie haben grundsätzlich durchaus die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten.

Hierüber müssen Sie und Ihr Arbeitgeber Einvernehmen erzielen. Diese Möglichkeit muss auch in den geltenden Tarifverträgen vorgesehen sein bzw. darf von diesen nicht ausgeschlossen werden. 

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich für das Homeoffice also auf eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag verständigen. 

Im Arbeitsvertrag oder in der Zusatzvereinbarung müssen bestimmte Regelungen zur Organisation dieser Arbeitsform enthalten sein.

Für das Homeoffice muss im Arbeitsvertrag unbedingt Folgendes geregelt sein:

Im Rahmen der Covid-19-Pandemie kann der Rückgriff auf das Homeoffice zu den ergriffenen Vorsichtsmaßnahmen gehören.

Zu beachten sind die eventuellen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen.