Voraussetzungen

Die Steuererklärung kann pflichtig oder freiwillig sein.

Der nicht ansässige Steuerpflichtige ist verpflichtet, eine Steuererklärung in folgenden Fällen abzugeben:

und

Die Steuererklärung ist freiwillig, wenn:

der nicht in Luxemburg ansässige Steuerpflichtige, der in Zusammenveranlagung ist, gebeten hat, als ansässige betrachtet  zu werden (mindestens 90% des weltweiten Einkommens sollte in Luxemburg besteuert werden). Der Steuerpflichtige muss in diesem Fall eine Steuererklärung abgeben.

Die Berichtigung der Steuer durch Steuererklärung ist nicht immer zu Gunsten des Steuerpflichtigen. Sollte die Berichtigung zu Ungunsten der Steuerpflichtigen sein, wird im Prinzip die Steuererklärung nicht in Anspruch genommen, da diese auf freiwilliger Basis erstellt wurde.

Schritte 

Sie können das Formular für die Erstellung einer Steuererklärung auf folgender Adresse nachfragen:

Administration des Contributions Directes
Bureau Luxembourg „Z“

21, rue Eugène Ruppert
L-2453 Luxembourg
Bâtiment Yris
Postfache :
B.P. 1706 L-1017 Luxembourg

Dieses Formular kann auf dieser Internet-Adresse heruntergeladen werden: Link