Dieser Urlaub gibt den Arbeitnehmern die Möglichkeit an einer Berufsbildung teilzunehmen ohne Kündigung des Arbeitsvertrages. Dieser wird während der Bildungszeit ausgesetzt. Die Gesamtdauer aller unbezahlten Bildungsurlaube muss nicht die Dauer von 2 Jahren pro Arbeitgeber überschreiten (mindestens 4 Wochen und nicht mehr als 6 nachfolgende Monate).

Voraussetzungen

Unabhängig vom Vertragstyp muss der Arbeitnehmer seit mindestens 2 Jahren in Luxemburg sozialversichert sein.

Formalitäten

Der betroffene Arbeitnehmer stellt einen Antrag bei seinem Arbeitgeber, der den Bildungstyp, Dauer und zuständige Institution ergänzt.

Der Arbeitgeber kann die Antragsstellung verweigern:
Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub für folgende Zeitdauer verschieben:

Der Bildungsurlaub kann nur dann verschoben werden, wenn die Abwesenheit des Arbeitnehmers den ordnungsgemäßen Betrieb des Unternehmens oder die Urlaubsplanung des restlichen Personals stören könnte.

Da der Arbeitsvertrag ausgesetzt wird, muss der Arbeitgeber den Ausgang des betroffenen Arbeitnehmers vom Centre commun de la Sécurité Sociale (CCSS) melden. Außerdem muss der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer informieren, dass dieser auf freiwilliger Basis für die Dauer des Bildungsurlaubs beim CCSS sich anmelden kann.

Für die Gewährung von unbezahltem Bildungsurlaub kommen die in Luxemburg sowie im Ausland von folgenden Trägern angebotenen Fortbildungen in Frage:
Für mehr Informationen: