Sie möchten sich als selbstständiger Buchhalter in Luxemburg niederlassen. Die Ausübung dieses Berufs wird der Niederlassungsgenehmigung untergeordnet, die auf dem Besitz bestimmter Qualifikationen basiert.

Geforderte Qualifikationen und Anerkennung der Berufszeugnisse

Um die in Luxemburg erforderlichen Qualifikationen nachzuweisen und den Beruf des selbstständigen Buchhalters auszuüben, müssen die Leiter Folgendes belegen::

Der Bewerber aus der EU, der den Wunsch hat, sich lm Rahmen seines Antrags auf Niederlassungsgenehmigung als Buchhalter niederzulassen:

Informationen und Niederlassungsanträge:

Direction Générale PME, Entrepreneuriat et Marché Intérieur (Generaldirektion KMU, Unternehmertum und Binnenmarkt)

(Service Droit d’Établissement – Niederlassungsabteilung)
BP 535
L-2937 Luxembourg
Tel:. (+352) 247 74 700