Zweck der Probezeit ist es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, festzustellen, ob seine Arbeit ihm zusagt und dem Arbeitgeber zu ermöglichen, die Fähigkeiten des Arbeitnehmers zu beurteilen.

Die Probezeit ist nun da gültig, wenn Ihr Arbeitsvertrag sie vorsieht oder in dieser Hinsicht ausdrücklich Bezug auf einen Tarifvertrag nimmt.

Die Probezeit kann nie erneuert werden. 

Dauer der Probezeit 

Während der ersten beiden Wochen der Probezeit können Sie kündigen nun wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt. Eine Kündigung durch Arbeitgeber ist – außer wegen eines schwerwiegenden Grundes während der ersten beiden Wochen der Probezeit genauso unzulässig.

Nach der ersten zweien Wochen der Probezeit kann der Arbeitsvertrag gekündigt werden. Dies muss per Einschreiben oder durch eigenhändige Übergabe an den Arbeitgeber bekunden. Im letzteren Fall gilt die Unterschrift des Arbeitgebers auf dem Doppel des Kündigungsschreibens als Empfangsbestätigung.

ACHTUNG! Am Ende Ihres Vertrages denken Sie daran, eine Arbeitsbescheinigung bei Ihrem zu verlangen.

Kündigungsfrist muss immer beachtet werden!

Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach Versand des Kündigungsschreibens (es gilt der Poststempel).

Wenn Ihre Pobezeit in Wochen festgelegt wird, gilt es eine Kündigungsfrist von einem Tag je Probezeitwoche.
Dauer der ProbezeitKündigungsfrist(Kalendertage)
mind. 2 Wochen2 Tage
3 Wochen3 Tage
4 Wochen4 Tage
8 Wochen8 Tage

Wenn die Probezeit in Monaten festgellet ist: 4 Tage pro im Vertrag vorgesehenen Probemonat, wobei sie nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 1 Monat betragen darf (in Kalendertagen von Datum zu Datum).
Dauer der ProbezeitKündigungsfrist(Kalendertage)
1 Monatmindestens 15 Tage
2 Monate15 Tage
3 Monate15 Tage
4 Monate16 Tage
5 Monate20 Tage
6 Monate24 Tage
7 Monate28 Tage
8 Monatehöchstens 1 Monat
höchstens bis 12 Monate1 Monat

Die Kündigungsfrist darf sich nicht über die Probezeit hinaus erstrecken.

Nach der ersten zweien Wochen der Probezeit kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag fristlos wegen eines schwerwiegenden Grundes kündigen.