Der Renteneintrittsalter ist nicht derselbe in Deutschland und in Frankreich: von 65 bis 67 je nach Ihrem Geburtsjahr in Deutschland, ab 60 je nach  Ihrem Geburtsdatum. 

Im Gegensatz zu Deutschland ist die Zusatzrenteversicherung eine Pflicht in Frankreich, deren Ziel ist, die Grundleistungen zu ergänzen.