In der Regel sind die Familienleistungen in Deutschland höher als in Frankreich.

Nach dem Prinzip der Gleichheit der EU-Bürger haben Sie Anspruch auf den Unterschied zwischen dem Betrag, den Ihnen einer von beiden Staaten gewährt, und demjenigen Betrag, den Sie vom anderen Staat erhalten hätten. Diese Differenz wird „Differenzzulage“ (allocation différentielle) genannt.

Die Differenzzulage deckt folgende Situationen ab:

Sie müssen Ihren ersten Antrag für die Zahlung der Differenzzulage bei der zuständigen Kasse in Frankreich einreichen. Diese fordert dann bei Ihrer Familienkasse in Deutschland Belege zum Nachweis der an Sie geleisteten Zahlungen an.
Die französische Kasse zahlt Ihnen dann eine Differenzzulage aus.

Um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, müssen Sie die Familienkasse (CAF) unverzüglich über jegliche Änderung Ihrer persönlichen Angaben, wie z.B. Arbeitgeberwechsel oder Geburt, informieren.

Sollten bei der Zahlung der Differenzzulage Schwierigkeiten auftreten, empfehlen wir Ihnen, Ihre Familienkasse zu verständigen.