Im Todesfall des/der Versicherten infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit werden die Bestattungskosten bis zu einer gewissen Höhe erstattet (1/24stel der jährlich festgesetzten Obergrenze der Veranlagung der Sozialversicherungsbeiträgen).

Unter gewissen Umständen können folgende Personen Anspruch auf eine Rente haben:

Der Gesamtbetrag der überwiesenen Renten darf 85% des Jahresgrundgehalts des/der verstorbenen Versicherten nicht überschreiten.