Als Arbeitnehmer in Frankreich sind Sie zwingend Mitglied in der Unfall- und Berufskrankheitsversicherung.

Es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung, deren Beiträge vollständig von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden. 

Die Arbeitsunfall-/Berufskrankheitsversicherung setzt sich zusammen aus:

Diese Leistungen werden Ihnen von der CPAM (Caisse Primaire d’Assurance Maladie), bei der sie versichert sind, im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen in Frankreich gezahlt.