Die Sprachförderung im vorschulischen Bereich in Baden-Württemberg

Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), das am 01.01.2005 in Kraft trat, ermöglichte die Schaffung zahlreicher neuer Betreuungsstrukturen und fördert zudem die Chancengleichheit durch frühkindliche Bildung. Mit diesem Gesetz wurde das Recht auf einen Kindergartenplatz und auf Ganztagesbetreuung (statt nur am Vormittag) eingeführt.

Deutsch lernen ab dem frühen Kindesalter

Es wurden Instrumente eingeführt, um die Betreuung von ausländischen Mitbürgern zu verbessern, die Unterstützungsbedarf beim Lernen der deutschen Sprache haben. Diese Fördermaßnahmen richten sich an Kinder mit schlechten oder gar nicht vorhandenen Deutschkenntnissen.

Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ)

Kinder ab dem dritten Lebensjahr, die z. B. aufgrund dessen, dass sie nicht deutschsprachig sind, einen zusätzlichen Förderbedarf im sprachlichen Bereich haben, können in allen Tagesbetreuungseinrichtungen eine besondere Sprachförderung erhalten. Für besondere Sprachfördermaßnahmen erhalten die Einrichtungen einen Zuschuss (2.200 € pro Einrichtung auf Antrag bei der vom Kultusministerium beauftragten Landesbank Baden-Württemberg).

Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISF)

Diese Maßnahme richtet sich an Kinder ab 2 Jahren und 7 Monaten bis zum Schuleintritt und bietet eine individuelle Förderung ab dem frühen Kindesalter, die 120 Stunden pro Jahr umfasst und von qualifizierten Fachkräften übernommen wird.

Die einzelnen Betreuungseinrichtungen im vorschulischen Bereich

Das deutsche System zeichnet sich durch eine große Bandbreite an Kinderbetreuungseinrichtungen aus:
  1. Kinderkrippen betreuen Kinder zwischen 2 Monaten und 3 Jahren.
  2. Kindergärten, die in etwa den französischen „Écoles maternelles“ entsprechen, nehmen Kinder zwischen 3 und 6 Jahren auf. Sie sind jedoch kostenpflichtig und nicht Teil des deutschen Schulsystems. Teilweise handelt es sich um Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft (evangelisch oder katholisch).
  3. In Kindertagesstätten (Kitas) werden Kinder unterschiedlichen Alters betreut – häufig ab 1 oder 2 Jahren (teilweise bereits ab 2 Monaten) und bis zum Alter von 6 Jahren.

Bilinguale Betreuungseinrichtungen im vorschulischen Bereich im Grenzgebiet Baden-Württembergs

Das frühe Lernen einer zweiten Sprache wird gefördert, da es bei sehr jungen Kindern die kognitive Entwicklung anregt und das Sprachverständnis ganz allgemein verbessert. Unterrichtsangebote für eine zweite Sprache (hier vor allem Französisch) sind teilweise kostenpflichtig (rund 10 € pro Monat).
Die bilingualen Einrichtungen verfolgen allesamt mehrere pädagogische Konzepte:

Das Label „Elysée 2020“

Einige deutsch-französische Kinderbetreuungseinrichtungen auf beiden Seiten der Grenze (Kitas in Deutschland und Écoles maternelles in Frankreich) wurden mit dem Qualitätslabel „Elysée 2020“ ausgezeichnet.
Für diese Einrichtungen gilt eine deutsch-französische Qualitätscharta. Ziel ist es, neben der Sprache des jeweiligen Schulsystems (Deutsch in Deutschland und Französisch in Frankreich) die regelmäßige Verwendung der Sprache des Partnerlandes als Kommunikationssprache zwischen Erwachsenen und Kindern durch Immersion zu erreichen.

Link zur Liste der Elysée-2020-Kitas in Baden-Württemberg: https://www.institutfrancais.de/sites/default/files/Federal/liste_elysee_kitas_in_deutschland_2014-2016_-_copie.pdf

Bilinguale Betreuungseinrichtungen für Kinder

Die Betreuungseinrichtungen entlang der Rheinschiene an der elsässischen Grenze sind zumeist deutsch-französisch, es gibt jedoch auch deutsch-englische Einrichtungen. Die Betreuungseinrichtungen pflegen Kontakte zu den Écoles maternelles im Elsass (Austausch von Personal, Treffen) und sorgen für einen reibungslosen Übergang zwischen Kindergarten und Grundschule. Das Personal ist zweisprachig.

Liste der Einrichtungen (nicht vollständig)