Ihre in Luxemburg niedergelassene Agentur bietet Ihnen einen Projektvertrag an

Der Vertrag, auch Projektvertrag genannt, muss in Schriftform ausgefertigt und Ihnen spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Ihrer Bereitstellung beim entleihenden Unternehmen zugesandt werden.

Ihr Projektvertrag muss die obligatorischen Hinweise beinhalten :

DAUER DES VERTRAGS ODER MINDESTDAUER DES VERTRAGS, SOFERN KEINE GENAUE ANGABE

MAXIMALE DAUER DER PROBEZEIT

Maximal ein Monat

3 gearbeitete Tage

Zwischen ein und zwei Monaten

5 gearbeitete Tage

Mehr als zwei Monate

8 gearbeitete Tage

Laufzeit Ihres Projetvertrags

Die Laufzeit kann für denselben Arbeitnehmer und denselben Arbeitsplatz 12 Monate nicht überschreiten. Arbeiten Sie nach der Beendigung Ihres Projektauftrags weiterhin für das entleihende Unternehmen, ohne dass dasselbe mit Ihnen einen Arbeitsvertrag unterzeichnet hat oder ohne dass ein neuer Bereitstellungsvertrag mit der Zeitarbeitsagentur vereinbart wurde, wird davon ausgegangen, dass Sie an das entleihende Unternehmen mit einem unbefristeten Vertrag gebunden sind.

Verlängerung

Im Rahmen ein und desselben Projektauftrags ist einzig eine 2-malige Verlängerung für eine Gesamtdauer von maximal 12 Monaten zulässig, sofern der anfängliche Vertrag oder der Nachtrag zu diesem Vertrag eine Verlängerungsklausel beinhaltet.

Ausstattungen

Das entleihende Unternehmen ist verpflichtet, Ihnen die geeignete und erforderliche Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Im Fall der Benutzung Ihrer eigenen Arbeitsmittel muss Ihnen eine Entschädigung (zu definieren) gezahlt werden.

Während der gesamten Dauer des Projektvertrags: