Das entsendende Unternehmen ist ab dem Beginn der Leistungen auf dem luxemburgischen Hoheitsgebiet verpflichtet, die Gewerbeaufsicht (ITM) zu unterrichten, indem über die zu diesem Zweck vorgesehene elektronische Plattform https://edetach.itm.lu/edetach/ alle für die Erlangung des Arbeitsausweises – ID des entsendeten Arbeitnehmers – und die gesetzliche Kontrolle durch die ITM erforderlichen Elemente eingereicht werden:

Das entsendende Unternehmen ist verpflichtet, der ITM auf der elektronischen Plattform https://edetach.itm.lu/edetach/ ab dem Tag des Beginns der Entsendung die nachstehenden erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen:

Etwaige spätere Änderungen insbesondere des Orts und des Gegenstands der Arbeit sind ITM unbeschadet der Notwendigkeit eines neuen Dienstleistungsvertrags, der sich einem anderen Gegenstand widmet, auf demselben Weg mitzuteilen. Anzumerken ist ferner, dass die Unterlagen in die französische oder deutsche Sprache zu übersetzen sind, sofern sie nicht in einer dieser Sprachen ausgefertigt wurden.