Ein außerhalb Frankreichs niedergelassener Arbeitgeber, der Arbeitnehmer zeitweilig auf das französische Hoheitsgebiet entsendet, ist vor der Aufnahme der Tätigkeit in Frankreich verpflichtet, eine Entsendeerklärung bei der Gewerbeaufsicht am Ausführungsort der Leistung einzureichen.

Das Portal SIPSI

Das Portal SIPSI – www.sipsi.travail.gouv.fr – steht zur Verfügung, um der Gewerbeaufsicht die Entsendeerklärungen zuzusenden.

Das entsendende Unternehmen ist verpflichtet, die nachstehenden Informationen zu übermitteln:

Der im Ausland niedergelassene Arbeitgeber ist verpflichtet, in Schriftform in der französischen Sprache einen Vertreter in Frankreich zu benennen, über den die nachstehenden Informationen zu übermitteln sind:

Dieser Vertreter gewährleistet: