Der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer nach Deutschland entsendet, ist verpflichtet, eine Reihe von Regeln einzuhalten, von denen ein Teil im Entsendegesetz benannt wird. Das deutsche Recht beschränkt sich auf die Übernahme der Bereiche, die mit der Europäischen Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern 96/71/EG vom 16. Dezember 1996 zitiert werden:

Es handelt sich um:

Der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer auf das deutsche Hoheitsgebiet entsendet, ist ferner verpflichtet, die erweiterten Tarifverträge einzuhalten, die in seiner Branche gelten. Diese Tarifverträge betreffen die nachstehenden Sektoren: