Vor der Erbringung einer Leistung auf dem belgischen Hoheitsgebiet ist der ausländische Arbeitgeber verpflichtet, sich auf der Website www.limosa.be einzuschreiben und ein Konto zu eröffnen. Diese Plattform ermöglicht die Erfassung aller Arbeitnehmer, die in Belgien entsendet sind.

Für einen abhängig Beschäftigten oder einen Selbstständigen sind die nachstehenden Daten zu erfassen :

Zusätzliche Daten für einen abhängigen Arbeitnehmer

Für einen abhängigen Arbeitnehmer werden die zusätzliche Angaben gefordert :

Für die Aktivitäten in der Baubranche (CP Nr. 124) ist der Arbeitgeber verpflichtet mitzuteilen, ob er seinen Arbeitnehmern eine Prämie zahlt, die mit „Timbres Fidélité“ (Treueprämien) in Belgien vergleichbar ist.