Der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer auf das belgische Territorium entsendet, ist für die hier erbrachten Arbeitsleistungen zur Einhaltung der Arbeits-, Gehalts- und Beschäftigungsbedingungen verpflichtet, die mit den belgischen Gesetzestexten, Vorschriften oder Tarifverträgen vorgesehen und deren Nichteinhaltung strafrechtlich geahndet werden kann.

Diese Regeln und ihre Grundsätze sind der Website des Föderativen Öffentlichen Emploi, Travail et Concertation Sociale (Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung) zu entnehmen.

Sie betreffen insbesondere :