Die schwangere Arbeitnehmerin muss ihren Arbeitgeber per Einschreiben informieren. Ein ärztlichen Attest über ihre Schwangerschaf, in dem der erwartete Geburtstermin angegeben ist, wird dafür erforderlich.
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Die schwangere Arbeitnehmerin muss ihren Arbeitgeber per Einschreiben informieren. Ein ärztlichen Attest über ihre Schwangerschaf, in dem der erwartete Geburtstermin angegeben ist, wird dafür erforderlich.