Es gibt unterschiedliche Arten der beruflichen Anerkennung in Europa:

Ist Ihr Beruf in Ihrem Land nicht reglementiert, sind Sie ggf. nicht im Besitz eines Abschlusses, von Ausbildungsnachweisen oder eines Nachweis über Ihren Beitritt zu einem Berufsverband. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, anhand anderer Mittel zu belegen, dass Sie diesen Beruf in den vergangenen zehn Jahren zumindest zwei Jahre ausgeübt haben.