Sie sind in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig:

Sie sind in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis tätig:

Sie sind während Ihrer gesamten Schwangerschaft vor einer eventuellen Entlassung geschützt (von der ärztlichen Feststellung und Bescheinigung der Schwangerschaft bis zum Beginn Ihres Mutterschaftsurlaubs) sowie während Ihres gesamten Mutterschaftsurlaubs und für eine Dauer von 4 Wochen nach Ihrer Rückkehr vom Urlaub.

Dennoch hat Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit, Sie zu entlassen, und zwar :

Eine Entlassung darf NIEMALS WÄHR END des Mutterschaftsurlaubs ausgesprochen oder zugestellt werden.

Sollte Ihr Arbeitgeber Sie aus einem anderen Grund als dem eines groben Fehlers oder aufgrund von  Schwierigkeiten im Unternehmen entlassen haben, ohne Kenntnis von Ihrer Schwangerschaft zu haben, können Sie Ihm innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung Ihrer Entlassung eine ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung vorlegen, um die Kündigung rückgängig zu machen.

Anmerkung: Die einvernehmliche Vertragsauflösung ist ebenfalls unmöglich während des Mutterschaftsurlaubs.