Wenn Sie eine deutsche Invaliditätsrente beziehen, können Sie und Ihre Familieangehörigen in Frankreich Sachleistungen (Gesundheitsversorgungen) und Geldleistungen in Anspruch nehmen (falls Sie in Frankreich wieder eine Beschäftigung aufgenommen haben); Voraussetzung ist, dass Sie und Ihre Familienangehörigen sich bei der CPAM-Ortskrankenkasse Ihres Wohnortes mit dem Formular S1 angemeldet haben, das Ihnen vom deutschen Versicherungsträger zur Verfügung gestellt wurde.