Die Bestimmung Ihres Erwerbsminderungsgrads

Es sei daran erinnert, dass sich Frankreich und Deutschland noch nicht auf eine gemeinsame Regelung zur Bestimmung der einzelnen Rentensätze geeinigt haben. Die von der französischen oder deutschen Kasse getroffene Entscheidung hinsichtlich der Anerkennung Ihrer Erwerbsunfähigkeit wird nicht automatisch von der anderen Kasse übernommen, was zu erheblichen Problemen bei der Rentenzahlung führen kann!

Die deutschen Leistungen

Bei Anerkennung Ihrer teilweisen oder vollen Erwerbsunfähigkeit zahlt Ihnen Ihre Rentenversicherungskasse während einer Dauer von maximal 3 Jahren eine Rente aus. Sie können jedoch bereits mehrere Monate vor Ablauf der ersten 3 Jahre einen Antrag zur Aufrechterhaltung Ihres Rentenanspruchs stellen.

Die Verlängerung des Rentenanspruchs um 3 Jahre kann nur zweimal erfolgen. So beträgt die Höchstdauer der vorübergehenden Rente 9 Jahre. Wird nach 9 Jahren festgestellt, dass sich Ihr Gesundheitszustand nicht verbessert, kann die vorübergehende Rente aus medizinischen Gründen in eine dauerhafte Rente umgewandelt werden.

Die monatliche Höhe Ihrer Rente ergibt sich aus einer Formel mit folgenden Größen:
Monatlicher Rentenbetrag = PEP X RAF X AR X ZF

Die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre in Deutschland hat ebenfalls eine Auswirkung auf die deutsche Invaliditätsversicherung: Die Altersgrenze für einen abschlagsfreien Ruhestand wegen Erwerbsunfähigkeit steigt ab dem Jahre 2012 schrittweise von 63 auf 65 Jahre an (ansonsten 0,3 Prozent Abschlag für jeden Monat des Rentenbeginns vor der jeweils geltenden Altersgrenze).

Die französische Invaliditätsrente (pension d’invalidité)

Bei Anerkennung Ihrer Invalidität haben Sie Anspruch auf eine Rente, deren Höhe entsprechend Ihrem Gehalt und Ihrem Erwerbsminderungsgrad festgelegt wird. Falls Sie Ihre Erwerbstätigkeit fortsetzen, ist der kumulierte Betrag der Rente und Ihres Gehaltes nur bis zu einer Obergrenze zulässig.

Grundsätzlich sind jedoch entsprechend der restlichen Arbeitsfähigkeit des Versicherten 3 Rentenkategorien zu unterscheiden.