SCHULDNERLAND DER FAMILIENLEISTUNGEN

Die europäische Verordnung 883/2004 CE sowie dessen Durchführungsvorschriften enthalten die Regeln, die das Land bestimmen, das die Familienleistungen vorrangig zahlt. Grundsätzlich handelt es sich um das Land, wo man arbeitet, jedoch ist die Familiensituation zu berücksichtigen :

Seit dem 1. Januar 2011 ist die Verordnung 2008-1834 gültig und hat Einfluss auf die Zahlung der Differenzzulage.

Nach dem Prinzip der Gleichheit der EU-Bürger haben Sie Anspruch auf den Unterschied zwischen dem Betrag, den Ihnen einer von beiden Staaten gewährt, und demjenigen Betrag, den Sie vom anderen Staat erhalten hätten. Diese Differenz wird “Differenzzulage” (allocation différentielle) genannt.

Sie wird in verschiedenen Fällen bezahlt:

WO SOLL ICH MEINEN ANTRAG STELLEN ?

Wir empfehlen Ihnen, einen Antrag bei den verschiedenen Institutionen gleichzeitig zu stellen:

In Frankreich :

Der Antrag soll bei der Caisse d’Allocation Familiale (CAF) Ihres Wohnortes gestellt werden.

In Deutschland :
Im Saarland :
Ministerium für Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie
Tel. : 0681/9978-0
www.saarland.de/elterngeld
Pour la Rhénanie-Palatinat :
Les Offices de la Jeunesse (Jugendämter) d’arrondissement

Damit Ihr Antrag am schnellsten behandelt wird, sollten Sie die Arbeitsagentur (Familienkasse)über jede Situationsänderung (Unternehmenswechsel,  Geburt….) informieren.

Wenn Sie Probleme – zum Beispiel für die Zahlung der Differenzzulage – haben, dann nehmen Sie Kontakt mit den deutschen Eures Beratern.