Die Bedingungen und Modalitäten für eine Rückkehr an den Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers und im Falle einer Rückkehr die Benachrichtigungsfrist und/oder die Dauer der Telearbeit sowie ihre Verlängerung müssen im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung festgelegt sein.