Ihre Krankenversicherung

Der Beitritt zur Caisse Nationale de Santé (CNS – Krankenkasse) erfolgt automatisch, und der Arbeitsvertrag dient dem Nachweis Ihres Beitritts. Die Mitgliedschaft dauert einzig während der Dauer Ihres Projektvertrags an.
Handelt es sich um eine erste Arbeitserfahrung in Luxemburg, wird Ihr Arbeitgeber Ihre Anmeldung bei der Centre Commun de la Sécurité Sociale (Sozialversicherung) veranlassen, sodass Ihnen eine Sozialversicherungsnummer zugewiesen wird (einmalig und auf Lebenszeit gültig). Zum Zwecke dieser Anmeldung sind Sie verpflichtet, der Zeitarbeitsagentur die nachstehenden Informationen zur Verfügung zu stellen: eine Kopie Ihres Personalausweises, Ihr Geburtsdatum und –ort. Die Sozialversicherung wird Ihrer Zeitarbeitsagentur Ihre Matrikelnummer mitteilen, und Ihre Zeitarbeitsagentur wird Sie schriftlich informieren.

Haben Sie hingegen bereits eine Berufstätigkeit in Luxemburg ausgeübt, sind Sie bereits im Besitz einer Matrikelnummer der Sozialversicherung. Bitte teilen Sie diese Nummer Ihrer Zeitarbeitsagentur mit.

Leistungsanspruch

Mit Ihrem Beitritt haben Sie im Fall von Krankheit – Mutterschaft Anspruch auf luxemburgische Barleistungen (Tagegeld).

Um eine direkte Übernahme oder die Erstattung Ihrer Gesundheitskosten in Luxemburg und gemäß den luxemburgischen Rechtsvorschriften beanspruchen zu können (Sachleistungen), reichen Sie bitte Ihr Formular S1 ein. Jeweils zu Beginn eines Projektvertrags müssen Sie dieses Formular bei der Caisse Nationale de Santé in Luxembourg (www.cns.lu) erfragen und der Krankenkasse an Ihrem Wohnort zusenden.

Nach Ihrer Rückkehr erfolgt der Beitritt zur französischen Sozialversicherung nicht automatisch.

Bitte erledigen Sie die erforderlichen Formalitäten, indem Sie sich mit Ihrer Krankenkasse und Ihrem Job Center in Verbindung setzen.

Formalitäten

Im Fall einer Krankheit (oder der Arbeitsunfähigkeit) sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber noch am selben Tag (per Fax, Telefon, E-Mail usw.) zu benachrichtigen.

Spätestens am 3. Fehltag müssen Sie ihm ein ärztliches Attest vorlegen, das Auskunft über Ihre Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer gibt.

Bitte vergessen Sie nicht:

Mehr darüber erfahren Sie unter dem Abschnitt „Krankenversicherung“ des Leitfadens für französisch-luxemburgische grenzüberschreitende Arbeitnehmer, der vom CRD EURES / FRONTALIERS Grand Est herausgegeben wird.

Ihre Familienleistungen

Abhängig beschäftigte Arbeitnehmer und nicht abhängig beschäftigte Arbeitnehmer haben in einem Mitgliedstaat für die Familienangehörigen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf die Familienleistungen, die mit der Gesetzgebung des Beschäftigungsstaats vorgesehen sind, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat leben würden (Verordnung 883/2004/EG, Art. 67 + Art. 60 Verordnung Nr. 987/2009).

Ein französischer grenzüberschreitender Arbeitnehmer, der in Luxemburg arbeitet, hat grundsätzlich Anspruch auf luxemburgische Familienleistungen, sofern sie exportierbar sind. Für denselben Versicherten und für denselben Zeitraum ist keine Kumulierung der Familienleistungen zulässig.

Die exportierbaren Familienleistungen werden in Ansehung der luxemburgischen Rechtsvorschriften vorgesehen und von der Caisse Nationale des Prestations Familiales (CNPF – Familiengeldkasse) gezahlt.

Die Gewährleistung luxemburgischer Familienleistungen variiert in Abhängigkeit von der beruflichen Situation des Haushalts (Benennung des vorrangigen Staates).

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis :

Die Familiengeldkasse wird prüfen, ob die Leistungen fällig werden.

Im Monat nach dem des Beitritts gemäß den vorstehenden Ausführungen und immer dann, wenn im Vormonat ein Anspruch eröffnet wurde, wird die Familiengeldkasse prüfen, ob Sie den überwiegenden Teil Ihrer Tätigkeit in Luxemburg ausüben: In diesem Zusammenhang wird sie prüfen, ob sie mehr als die Hälfte des Monats (Hälfte der Werktage + 1 Tag) gearbeitet haben. Ist dies zutreffend, haben Sie Anspruch auf luxemburgische Familiengeldleistungen. Die Familiengeldkasse wird für jeden Monat dieselbe Kontrolle durchführen.

Beispiel :

Werden die luxemburgischen Leistungen fällig, werden sie vierteljährlich überwiesen.