Zusätzlich zu den verpflichtenden Aspekten des Artikels L121-4 des luxemburgischen Arbeitsrechts muss der Arbeitsvertrag zwingend folgende Angaben enthalten : 

Gut zu wissen : Es ist möglich, eine Anpassungszeit zu planen, wenn die Telearbeit nicht ursprünglich geplant war (die Telearbeit ergibt sich aus einer Änderung des Arbeitsvertrags). Dieses Frist ist zwischen 3 und 12 Monaten festgelegt. Dies erlaubt dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgebern, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist, die Rückkehr zur „Klassische Arbeit“. Nach Ablauf der Anpassungszeit, ist es jedoch nicht mehr möglich der Arbeitsformel zu ändern (außer im Falle einer gegenseitige Vereinbarung).