Die Berufsqualifikation

Die Ausübung bestimmter Tätigkeiten in Frankreich erfordert die Erlangung einer gleichwertigen Berufsqualifikation oder eine zweijährige Berufserfahrung in einem der Länder des Europäischen Wirtschaftsraum. Dabei handelt es sich insbesondere um:

Um sich über die etwaigen einzuhaltenden Formalitäten zu unterrichten (Erklärung über die freie Erbringung von Dienstleistungen für reglementierte Tätigkeiten), empfehlen wir Ihnen, sich mit der Industrie- und Handelskammer oder den Handwerkskammern in der Region, in der Sie die Dienstleistung erbringen möchten, in Verbindung zu setzen.

Die Beantragung einer Umsatzsteuernummer

Die Beantragung einer Umsatzsteuernummer

Da die Leistung auf dem französischen Hoheitsgebiet erbracht wird, kann sich das entsendende Unternehmen veranlasst sehen, die französische Umsatzsteuer abzuführen.

Bitte vergessen Sie folglich nicht, per Einschreiben mit Rückschein eine Umsatzsteuernummer zu erfragen.

Der normale Umsatzsteuersatz in Frankreich beträgt 20 %. Es gibt auch einen Zwischensatz von 10 % und einen ermäßigten Steuersatz von 5,5 %.

Mehr darüber erfahren Sie beim Finanzamt für ausländische Unternehmen:

Service des Impôts des Entreprises Étrangères (SIE)
10 Rue du Centre TSA 20011
F-93465 NOISY LE GRAND CEDEX
Tel. : 0033 / (0)1 57 33 85 00
sie.entreprises-etrangeres@dgfip.finances.gouv.fr